Katholische Landesherrschaft und Reformation in der Oberlausitz: Beispiel Görlitz

Das Markgraftum Oberlausitz war ein Land ohne hier ansässigen Landesherren, Landesfürsten oder eine herrschende Dynastie. Es gehörte im hier zu behandelnden Zeitraum als Nebenland zur böhmischen Krone, ohne verfassungsrechtlich Teil Böhmens zu werden. Der Landvogt als Interessenvertreter des Landesherren verfügte aber weder über die finanziellen, militärischen noch die institutionellen Mittel um tatsächlich stellvertretend Landesherrschaft auszuüben. Das Fehlen eines Landesherren im Lande bedingte somit, dass die oberlausitzischen Stände (Landadel und Städte) selbst die wichtigsten Aufgaben und Funktionen von Landesherrschaft ausüben mussten oder auch konnten. Durch die dezentrale Ständeverfasstheit und die politische Schwäche der Landesherren ließ sich das neuzeitliche cuius regio, eius religio – Prinzip nicht einheitlich auf landesherrlicher, sondern allein auf der jeweiligen grundherrlichen Ebene durchsetzen. Im Ergebnis blieben aber die katholischen Grundherrschaften, die Klöster und das Bautzener Domstift unangetastet. So bedingte die Verhältnisse ein Nebeneinander der Konfessionen und eine daraus resultierendes höheres Maß an religiöse Toleranz als es im Reich üblich war. In Görlitz bildeten Handwerker und Unterschichten die treibenden Kräfte der reformatorischen Bewegung, welche besondere Sprengkraft durch die Verbindung mit politischen Forderungen, wie etwa nach gleichberechtigter Mitbestimmung im Rat, erhielt. Der Görlitzer Rat lavierte taktisch klug und diplomatisch geschickt und letztlich erfolgreich um einerseits die katholische Landesherrschaft nicht zu verprellen oder zu den befürchteten Sanktionen zu bewegen und andererseits um die innerstädtischen Spannungen mit den Handwerkern durch Nachgiebigkeit bei deren reformatorischen Forderungen zu lösen. So hatte sich sehr früh bereits im Jahre 1525 die Reformation in Görlitz im Wesentlichen durchgesetzt. Die Reaktionen der Landesherren Ludwig II und Ferdinand I. auf die reformatorische Bewegung und den Konfessionswechsel beschränkten sich wesentlich auf Mandate und Reskripte. Fühlbare und nachhaltige Sanktionen erfolgten nicht. Der Kampf gegen die Osmanen, die Auseinandersetzungen um die Macht in Böhmen zwischen Krone und Ständen sowie die fehlenden finanzielle Ressourcen der oberlausitzischen Landesherren waren wohl die wichtigsten Gründe dafür. Andererseits waren die Sechsstädte bedeutende und zuverlässige Steuerzahler.

Als Ferdinand I. nach den ersten beiden Dekaden seiner Herrschaft beginnt eine straffere Landesherrschaft zu etablieren, kumulierend im Pönfall 1547, erfolgt jedoch keine Rekatholisierung der reformierten Grundherrschaften der Oberlausitz.